Aktuellste Förderung zum 14.11.2022
"Klimaangepasstes Waldmanagement"
Eine Information des Waldbauernverbandes NRW Düsseldorf
über Berno von Landsberg-Velen 2.stellv. Vorsitzender und
Geschäftsführer der Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Privatwald und Kommunalwald veröffentlicht, über welches ich Sie im Folgenden gerne informieren möchte.
Die Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wurde am 11.11.2022 veröffentlicht.
Waldbesitzer können seit dem 14.11.2022 über das Förderportal der FNR
(www.klimaanpassung-wald.de) Anträge zur Förderung stellen.
Für das Jahr 2022 stehen deutschlandweit 200 Mio. € zur Verfügung (davon NRW 20 Mio. €). Insgesamt wurden bis 2026 für die Förderung 600 Mio. € im Bundeshaushalt eingeplant. Darüber hinaus soll das Förderprogramm langfristig finanziert werden.
Was beinhaltet das „Klimaangepasste Waldmanagement“:
- Mit der Förderung verpflichten sich die antragstellenden Waldbesitzer in den nächsten 10 Jahren 11 Kriterien bei der Waldbewirtschaftung zu beachten. Forstbetriebe über 100 ha müssen zusätzlich 5% ihrer Waldflächen für 20 Jahre aus der Bewirtschaftung nehmen (12. Kriterium).
- Die Fördersätze betragen zwischen 55 €/Hektar/Jahr und 100 €/Hektar/Jahr. Die Höhe des Fördersatzes ist abhängig von der Betriebsgröße und ob bereits Förderungen für Jungbestandspflege und den Erhalt von Biotopbäumen bewilligt worden sind.
- Inhaltlich vergleichbare Förderungen (z.B. Jungbestandspflege), die ein Forstbetrieb im Zuge der klassischen forstlichen Maßnahmenförderung erhalten hat, müssen bei der Antragstellung angegeben werden.
- Sobald keine Haushaltmittel mehr für die Finanzierung der Förderung zur Verfügung stehen, müssen die Kriterien nicht mehr eingehalten werden.
- Im Jahr 2022 gestellte Anträge werden auf De-minimis-Basis bewilligt (maximal 200.000 Euro Förderung in drei Jahren). Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die De-minimis-Auflage wegfallen kann.
- Die Einhaltung der Förderkriterien wird über ein neues, zusätzliches Waldzertifikat von verschiedenen Zertifizierungsorganisationen, z.B. PEFC Deutschland, sichergestellt. Das neue PEFC-Fördermodul wird sowohl für Einzelbetriebe als auch gesammelt über die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse möglich sein. Die Kosten für das Zertifikat belaufen sich auf ca. 3 €/Hektar/Jahr.
Interpretation:
Die Waldbesitzerverbände haben eine Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes gefordert. Diese Forderung ist von der Bundesregierung teilweise erfüllt worden. Zwar wird die Erhaltung des Waldes erstmalig gefördert, dennoch ist eine Honorierung ausgeblieben. Eine Förderung bedingt die Einhaltung eines übergesetzlichen Zustandes. Somit müssen auch bei der Inanspruchnahme dieser Förderung höhere Standards bei der Waldbewirtschaftung eingehalten werden, als gesetzlich vorgeschrieben.
Die einzuhaltenden Kriterien sind offen formuliert und bieten viel Interpretations-spielraum. Wie streng diese Kriterien bei einer Überprüfung gewertet werden, bleibt abzuwarten.
Die Förderung bietet für uns Waldbauern eine Chance, eine zusätzliche (langfristige) Einnahmequelle neben dem Holzverkauf zu generieren. Die Entscheidungsfreihit für das Eigentum wird hierdurch jedoch eingeschränkt.
Die Inanspruchnahme der Förderung bleibt eine Eigentümerentscheidung und muss gut überleg werden. Sie sollten sich in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrem forstlichen Dienstleister hierüber abstimmen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Berno v. Landsberg-Velen
Geschäftsführer
Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH
Am Berkebach
51789 Lindlar
Tel: 02266/46420414
Mobil: 0151/55385251
E-Mail: landsberg@holzkontor-rbs.de
Website: www.holzkontor-rbs.de