Warum ist die Änderung
von der bisherigen indirekten Förderung nach Entgeltordnung
auf eine direkte Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FBG) notwendig ?

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seine bisherigen
Betreuungsdienstleistungen aufgrund eines geänderten
Kartellrechts von der
indirekten Förderung nach Entgeltordnung
auf eine direkte Förderung der forstwirtschaftlichen
Zusammenschlüsse Nordrhein-Westfalens
(i.S.d. Bundeswald-, Landesforst- und Gemeinschafts-waldgesetzes)
in diesem Jahr um.
Zuwendungen zur Unterstützung einer eigenständigen
und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung im
Rahmen der Direkten Förderung werden
ausschließlich Forstbetriebsgemeinschaften und
Waldgenossenschaften gewährt.
Die Förderung zielt darauf ab, strukturelle Nachteile der
Forstwirtschaft zu überwinden.


welche Leistungen zukünftig gefördert werden,
entnehmen Sie bitte der PDF






                     

 

 


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