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Warum ist die Änderung von der bisherigen indirekten Förderung nach Entgeltordnung auf eine direkte Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FBG) notwendig ? Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seine bisherigen Betreuungsdienstleistungen aufgrund eines geänderten Kartellrechts von der indirekten Förderung nach Entgeltordnung auf eine direkte Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse Nordrhein-Westfalens (i.S.d. Bundeswald-, Landesforst- und Gemeinschafts-waldgesetzes) in diesem Jahr um. Zuwendungen zur Unterstützung einer eigenständigen und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung im Rahmen der Direkten Förderung werden ausschließlich Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften gewährt. Die Förderung zielt darauf ab, strukturelle Nachteile der Forstwirtschaft zu überwinden. |
welche Leistungen zukünftig gefördert werden, entnehmen Sie bitte der PDF
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